Programmier- und Bedienungshandbuch – Wer darf wen aufrufen ?

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13.2.  Wer darf wen aufrufen ?

Dies ist eine wichtige Frage, auf die es eine einfache Antwort gibt: sofern es keine Selbstbezüglichkeiten gibt, darf quasi jeder jeden aufrufen, also:

  • (einzige Ausnahme:) Die Einstimmung einer Logik darf nur ein Tonsystem oder eine Umstimmung (inkl. Umstimmungsbund) aufrufen.
  • Ein Umstimmungsbund darf eine Umstimmung, ein Tonsystem, eine MIDIOUT-Nachricht und sogar eine Logik aufrufen.
  • Ein direkter Umstimmungsbund darf natürlich alles, was ein Umstimmungsbund darf.
  • Eine Aktion darf ebenfalls eine Umstimmung, ein Tonsystem, eine MIDIOUT-Nachricht und eine Logik aufrufen.

Dabei können theoretisch gewisse pathologische Fälle auftreten, z.B. die Logik, die in ihrer Einstimmung einen Umstimmungsbund aufruft, welcher eine MIDI-Nachricht sendet und anschließend – denn dem Umstimmungsbund ist dies ja gestattet – eine Logik aktiviert, die ihrerseits in der Einstimmung...    also wie gesagt: pathologisch. Da solche Fälle jedoch keinerlei musikalische Relevanz haben, wird hier nicht weiter darauf eingegangen, dem Benutzer wird außerdem geraten, solche Fälle nicht auszuprobieren...

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Mittwoch, 29. März 2006, 11.51 Uhr Weltzeit