Referenzhandbuch – 4 Das Logikprogramm

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4.  Das Logikprogramm

Das Logikprogramm ist der oberste Grammatikbegriff und entspricht dem gesamten Programm. Das Logikprogramm selbst ist eine beliebige Folge von Deklarationen. Insbesondere ist hervorzuheben, daß auch gar nichts, also ein leeres File, ein zulässiges Programm ist. In diesem Fall ist keine Logik vorhanden und die normale gleichstufig temperierte Stimmung eingestellt.

Es können Intervalle, Töne, Tonsysteme, Umstimmungen, Harmonien, Logiken und MIDI-Kanäle deklariert werden. Die einzelnen Elemente können in beliebiger Reihenfolge deklariert werden. Insbesondere kann auf Elemente Bezug genommen werden, die erst später deklariert werden.

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Mittwoch, 29. März 2006, 11.51 Uhr Weltzeit