Referenzhandbuch – 6 Ton

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6.  Ton

Eine Tondeklaration definiert einzelne Töne und die dazugehörenden Werte. Tonnamen dürfen nicht doppelt definiert werden, sie dürfen jedoch gleiche Namen tragen, wie Objekte einer anderen Art. Der Wert eines Tons ist eine Zahl, die der Frequenz des Tons entspricht. Der Wert eines Tons kann eine einfache Zahl sein oder sich aus einem Bezugston ergeben, der möglicherweise um bestimmte Intervalle verschoben wird. Im ersteren Fall wird die Frequenz des Tons direkt angegeben. Im anderen Fall folgt nach dem Gleichheitszeichen der Name eines Bezugstons, sowie eine Folge von Intervallen, mit denen die Frequenz des Bezugstons multipliziert wird, bis sie den gewünschten Ton ergibt. Grundsätzlich müssen alle Töne, die als Bezugston herangezogen werden, im Logikprogramm definiert sein. Ferner darf die Definition aller Töne keine gegenseitigen Abhängigkeiten enthalten.

Sämtliche Töne ergeben nach deren Berechnung immer eine feste Frequenz. Ein Tonname steht also als Synonym für eine absolute Frequenz, deren Wert sich multiplikativ ergibt. Beispiel:

TON  b = c - 2 quint + oktave

wird berechnet als

F requenz(b) = F requenz(c)∗ quint− 2 ∗oktave

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Mittwoch, 29. März 2006, 11.51 Uhr Weltzeit