Referenzhandbuch – 10 Logik

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10.  Logik

Eine Logikdeklaration definiert einzelne Logiken und die dazugehörenden Werte. Logiknamen dürfen nicht doppelt definiert werden, sie dürfen jedoch gleiche Namen tragen, wie Objekte einer anderen Art. Logiken werden durch einen Auslöser aktiviert und bestehen aus einer Einstimmung und einer Menge von Anweisungen. Die Einstimmung darf ein Tonsystem oder eine Umstimmung sein. Die Einstimmung darf fehlen, in diesem Fall wird die vorherige Stimmung beibehalten. Die Menge der Anweisungen darf ebenfalls leer sein, in diesem Fall bleibt die Logik in der aktuellen Stimmung stehen. Eine Anweisung wiederum besteht ebenfalls aus einem Auslöser, sowie einer Liste von Aktionen. Die Aktionen dürfen der Aufruf einer Umstimmung, eines Tonsystems oder einer Logik sein, oder das Senden einer MIDI-Nachricht.

Grundsätzlich existieren zwei Mengen von Auslösern: Die Auslöser, welche eine der Logiken aktivieren, und die Auslöser, die innerhalb der gerade aktiven Logik die Anweisungen anwählen. Erstere nennen wir globale Auslöser und letztere lokale Auslöser. Beim Eintreffen eines Ereignisses wird zuerst die Menge der globalen Auslöser und dann die Menge der lokalen Auslöser überprüft, ob das Ereignis den Auslöser auslöst. Innerhalb der globalen und lokalen Auslöser wird in der Reihenfolge ihrer Deklaration gesucht und beim ersten zutreffenden Auslöser die Suche beendet. Wenn ein globaler Auslöser zutrifft, so wird in die entsprechende Logik gewechselt. Wenn ein lokaler Auslöser zutrifft, so werden die entsprechenden Aktionen innerhalb der aktuellen Logik aufgerufen. Innerhalb der Menge der globalen Auslöser ist der Spezialauslöser ansonsten nicht erlaubt.

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 10.1  Auslöser
  10.1.1  Tasten
  10.1.2  Harmonien
  10.1.3  MIDI-Ereignisse
 10.2  Aktionen
  10.2.1  MIDI-Ausgaben

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Mittwoch, 29. März 2006, 11.51 Uhr Weltzeit